Elterngeld

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Was ist Elterngeld und wer zahlt Elterngeld?

Das Elterngeld ist eine einkommensabhängige Leistung des Staates, welches einen Teil eures wegfallenden Einkommens ausgleicht, sodass ihr nach der Geburt ohne Sorgen in Elternzeit gehen könnt und somit mehr Zeit für die Erziehung und Betreuung eures Kindes zur Verfügung habt. 

Habt ihr Anspruch auf Elterngeld 2023?

Vorweggesagt, ist der Anspruch auf Elterngeld nicht abhängig vom Dasein eurer beim Arbeitgeber beantragten Elternzeit. Für den Erhalt von Elterngeld müsst ihr nicht zwingend Elternzeit beantragen und wer in Elternzeit gehen möchte, muss auch nicht unbedingt Elterngeld beantragen. Achtet jedoch darauf, dass der Antragsteller nicht mehr als 32 Stunden pro Woche arbeiten darf. Genauere Informationen dazu findet ihr unter dem Punkt Elterngeld Plus.

Anspruch auf Elterngeldleistungen haben grundsätzlich

  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
  • Beamtinnen und Beamte
  • Selbständige genauso wie
  • Auszubildende
  • Schülerinnen und Schüler
  • Studierende
  • Erwerbslose
  • Hausfrauen sowie Hausmänner

unter folgenden Voraussetzungen:

  • Ihr lebt in einem gemeinsamen Haushalt mit eurem Kind
  • Ihr betreut und erzieht euer Kind selbst
  • Ihr seid nicht erwerbstätig oder arbeitet maximal 32 Stunden die Woche
  • Ihr habt einen Wohnsitz oder arbeitet in Deutschland

Grundlegend muss es sich um das leibliche Kind handeln (§ 1 Abs. 3 BEEG). In besonderen Fällen kann dieser Paragraf abweichen:

  • Adoption
  • Leibliches Kind des Ehe- oder Lebenspartners
  • Verwandte bis zum dritten Grad (Großeltern, Onkel, Tante wenn Eltern schwer krank, schwerbehindert oder verstorben sind)

Wie lange und wie viel Elterngeld bekommt ihr?

In der Regel bekommt ihr 12 Lebensmonate Elterngeld sowie 2 Partnermonate zusätzlich, sodass ihr auf insgesamt 14 Lebensmonate kommt. Die Elterngeldmonate könnt ihr gleichzeitig oder abwechselnd nehmen. Im normalen Gebrauch nennt man die 12+2 Variante Basis Elterngeld. Mit der Elterngeld Plus Variante bekommt ihr die gleiche Höhe an Elterngeld, jedoch streckt ihr die Auszahlung des Elterngeldes auf die doppelte Anzahl der Lebensmonate. Heißt im Grunde genommen: Durch Elterngeld Plus könnt ihr 28 Monate Elterngeld bekommen. Das war aber noch nicht alles. Der sogenannte Partnerschaftsbonus, den ihr im Zusammenhang mit Elterngeld Plus nehmen könnt, ermöglicht euch noch weitere vier Lebensmonate maximal für beide Elternteile. Insgesamt könnt ihr 36 Lebensmonate während der Elternzeit bekommen. Der Partnerschaftsbonus kann also ein Vorteil für euch heißen, prüft jedoch bitte, ob der Partnerschaftsbonus auch für euch in Frage kommt. Mehr über den Bonus findet ihr hier.

Wie viel Elterngeld ausgezahlt wird, ist vom Antragssteller und seiner beruflichen Situation abhängig. Es variiert zwischen 65 % und 100 % des Nettoeinkommens (Elterngeld-Netto) vor dem Entbindungstermin. In Zahlen gesagt sind es mind. 300 € und maximal 1.800 € monatlich mit Basis Elterngeld. Dabei ist wichtig zu wissen, dass jeder hinzuverdiente Euro direkt angerechnet und das Basis Elterngeld gemindert wird. Solltet ihr euch für die Elterngeld Plus Variante entscheiden, halbiert sich der Mindest- und Maximalbetrag auf 150 € und 900 €. Wer sich für Elterngeld Plus entscheidet, kann zwischen 24 und 32 Stunden pro Woche erwerbstätig sein. Der Zuverdienst ist euer steuerpflichtiges Einkommen zusätzlich zu eurem Elterngeld. Der durchschnittliche Zuverdienst liegt bei 50 % des Nettoeinkommens vor der Geburt, ohne dass das Elterngeld gekürzt wird. Wie viel Elterngeld ihr bekommt, könnt ihr grob über einen Elterngeldrechner berechnen. Bitte verlasst euch nicht ausschließlich auf den Elterngeldrechner, denn eure Berechnungen müssen situativ behandelt werden. Wollt ihr euer Elterngeld berechnen lassen? Kontaktiert uns und wir gehen von Anfang an gemeinsam mit euch durch den Elterngeld-Dschungel.

Ihr bekommt Zwillinge oder Mehrlinge?

Wenn ihr Zwillinge erwartet, bekommt ihr nur einmal Elterngeld. Das hört sich erstmal negativ an, allerdings gibt es für die Zwillinge einen Zuschlag in Höhe von 300 € bei Basis Elterngeld und 150 € bei Elterngeld Plus. Bei Drillingen gibt es den doppelten Zuschlag und bei Vierlingen sogar den dreifachen Kinderbonus.

Habt ihr bereits ein Kind?

Dann bekommt ihr neben dem Kindergeld nun auch den Geschwisterbonus. Der Geschwisterbonus beträgt 10 % des Elterngeldes, jedoch mindestens 75 € bei Basis Elterngeld und 37,50 € bei Elterngeld Plus. Die Voraussetzungen sind:

In eurem Haushalt lebt/ leben

  • ein weiteres Kind, das nicht älter als 3 Jahre ist
  • zwei weitere Kinder, die beide noch nicht 6 Jahre alt sind
  • ein behindertes Kind, das nicht älter als 14 Jahre ist

Kurzer Exkurs: Kindergeld 2023

Das Kindergeld ist ein gesetzlicher Anspruch für die Grundversorgung aller in Deutschland lebenden Kinder. Das monatliche Kindergeld wird von der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit gleichzeitig mit dem Kinderzuschlag überwiesen. Unabhängig vom Einkommen, erhalten alle Familien Kindergeld bis zum 18. Geburtstag des Kindes. Sollte das Kind nicht erwerbstätig sein, verlängert sich der Anspruch auf Kindergeld bis zum 21. Geburtstag. Durch eine Ausbildung oder ein Studium besteht ebenfalls ein Anspruch auf Verlängerung des Kindergeldes bis zum 25. Geburtstag. Mit dem schriftlichen Antrag für Kindergeld 2023 könnt ihr euer Kindergeld bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit beantragen.

Höhe Kindergeld 2023:

  • 250 € monatlich für das erste Kind
  • 250 € monatlich für das zweite Kind
  • 250 € monatlich für das dritte Kind
  • 250 € monatlich für das vierte und jedes weitere Kind

Für die richtige Ermittlung eures Kindergeldes spielen eventuell auch Zählkinder eine Rolle

Was sind Zählkinder?

Zählkinder sind Kinder der Mutter oder des Vaters mit Kindergeldbezugsberechtigung, die nicht im gleichen Haushalt leben. Es können beispielsweise Kinder aus einer anderen Beziehung sein. Wenn Zählkinder bei der Kindergeldermittlung des jüngeren Geschwisterchens zählen, kann das Kindergeld hochgestuft werden.

Kinderzuschlag

Sollte euer Einkommen nicht für die ganze Familie reichen, könnt ihr bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen einen Antrag auf Kinderzuschlag stellen. Der Kinderzuschlag wird zunächst für 6 Monate bewilligt. Der Kinderzuschlag kann auch länger als 6 Monate ausgezahlt werden, dafür müsst ihr allerdings einen weiteren Antrag stellen.

Antrag Elterngeld 2023

Den Antrag für das Elterngeld 2023 stellt ihr bei eurer zuständigen Elterngeldstelle. Welche Elterngeldstelle für die Zahlung zuständig ist, wird über die Bundesländer unterschiedlich geregelt. Wichtig zu wissen: Wann beantragt ihr euer Elterngeld? Das geht erst nach der Geburt. Dafür ist die Geburtsurkunde des Kindes verantwortlich, denn nur mit der originalen Geburtsurkunde könnt ihr einen Antrag stellen. Wenn euer Kind dann auf der Welt ist, müsst ihr innerhalb der ersten 14 Lebensmonate den Antrag bei der Elterngeldstelle eingereicht haben. Bedenkt dabei aber, dass das Elterngeld maximal drei Monate rückwirkend ausgezahlt wird.

Steuererklärung

Das Elterngeld ist nach § 3 Nr. 67b des Einkommensteuergesetzes (EstG) einkommensteuerfrei. Aber Achtung! Das Elterngeld unterliegt dem Progressionsvorbehalt und ist eine Lohnersatzleistung. Lohnersatzleistungen müssen in eurer Steuererklärung angegeben werden. Sobald ihr mehr als 410 € im Kalenderjahr als Lohnersatzleistung erhalten habt (Beispiele: Kurzarbeitergeld, Arbeitslosengeld, Mutterschaftsgeld, Krankengeld), seid ihr verpflichtet eine Steuererklärung machen.

Steuerklassen

Eure Steuerklassen haben einen Einfluss auf eure Elterngeldberechnung. Wenn Ehepaar frühzeitig (mind. 7 Monate vor Entbindung) die Steuerklassen wechseln, beispielsweise in die Steuerklasse 3 und 5, kann die Steuerlast der Person mit der Steuerklasse 3, verringert werden. Mehr dazu findet ihr unter den Punkt Steuerklassen und Elterngeld oder in einer Beratung. Wir freuen uns auf euren Kontakt.

Was geschieht vor Elternzeit und Elterngeld?

Es beginnt mit dem Mutterschutz, denn die Mutter und das Kind sind während der Schwangerschaft und nach der Entbindung besonders schutzbedürftig. Gesetzlich festgehalten sind 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Entbindung eures Kindes. In welchen Situationen sich eure Schutzfrist verlängern kann, erklären wir euch unter den Punkt Mutterschutz.

Werdende Mütter, die gesetzlich Krankenversichert sind, haben in der Zeit des Mutterschutzes Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Das Mutterschaftsgeld wird während des Mutterschutzes zum Teil von der Krankenkasse bezahlt. Maximal sind es jedoch 13 € pro Tag. Die Differenz zum Nettogehalt bekommt ihr in der Regel von eurem Arbeitgeber als sogenannten Arbeitgeberzuschuss. Das Mutterschaftsgeld bekommt ihr dann im Normalfall für insgesamt 100 Tage.

Solltet ihr privat krankenversichert oder in einer gesetzlichen Krankenkasse beitragsfrei gemeldet sein, könnt ihr, Krankentagegeld oder falls alle Anforderungen stimmen, Mutterschaftsgeld als Einmalzahlung vom Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) in Höhe von 210 € erhalten.

Wie geht ihr die Themen Mutterschutz und Mutterschaftsgeld an?

Ihr seid schwanger und freut euch jeden Tag über das Größerwerden eures Bauchzwerges? Installiert euch eine Schwangerschafts-App auf eurem Smartphone. Die Schwangerschafts-App begleitet euch bei der Planung der vielen, anstehenden Termine. Mit bereits vorgefertigten Checklisten seid ihr gut ausgestattet, sodass alle wichtigen Formalitäten nicht vergessen werden. Welche Schwangerschafts-App ihr letztendlich installiert, ist euch überlassen. Eine Auflistung möchten wir euch trotzdem nicht vorenthalten.

  • Babelli
  • Schwangerschaft+
  • Embryotox

Sobald ihr die Schwangerschafts-App installiert habt, könnt ihr euch u. a. erinnern lassen, wann ihr dem Arbeitgeber über eure Schwangerschaft Bescheid geben möchtet, wann ihr spätestens die Elternzeit beantragen müsst und wann ihr mit eurer Krankenkasse in Verbindung treten solltet.

Warum ihr Elternzeit beantragen müsst?

Die Elternzeit beginnt nach der Mutterschutzfrist und dient euch, den Arbeitnehmern, als Auszeit vom Berufsleben, längstens für drei Jahre. Diese Zeit ist für euch frisch gebackene Eltern eine sehr intensive Zeit, die ihr gerne mit eurem Kind genießen dürft. Dafür müsst ihr allerdings die Elternzeit beantragen und dass bei eurem Arbeitgeber. Die Elternzeit für den Zeitraum vor dem 3. Geburtstag des Kindes, muss spätestens 7 Wochen vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin beantragt werden. Nach dem 3. Geburtstag und vor dem 8. Geburtstag des Kindes benötigt der Arbeitgeber mindestens 13 Wochen vor geplanter Elternzeit die Beantragung. Für die Dauer der Elternzeit erhaltet ihr von eurem Arbeitgeber kein Gehalt. An dieser Stelle kommt das Elterngeld zum Einsatz. Ihr wollt euer Elterngeld berechnen und seid euch noch unsicher? Wir helfen euch dabei.

Wer kann euch dabei helfen?
Wir bieten euch folgende Servicepakete

Beratung

  • ausführliche Elterngeldberatung
  • Berechnung und Optimierung deines Elterngeldes
  • Ablaufbesprechung

€ 129

ANTRAG

  • ausführliche Elterngeldberatung
  • Berechnung und Optimierung deines Elterngeldes
  • Ablaufbesprechung
  • Antragserstellung digital

€ 199

ANTRAG+

  • ausführliche Elterngeldberatung
  • Berechnung und Optimierung deines Elterngeldes
  • Ablaufbesprechung
  • Antragserstellung digital + versandfertig
  • Beratung + Antragserstellung Kindergeld

€ 279