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Steuerklassen im Elterngeld

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Steuerklassen im Elterngeld

Ihr habt bestimmt schon mal davon gehört, dass es sich lohnen kann für das Elterngeld eure Steuerklasse zu wechseln. Auch im Internet ist der Steuerklassenwechsel ein gern aufgenommenes Thema und vermutlich habt ihr euch schon gefragt wie, wer, wieso und bis wann so ein Wechsel überhaupt sinnvoll ist. Die Steuerklassen sind wichtig für euer Elterngeld, denn sie bestimmen, nicht nur die Höhe eures Einkommens, sondern auch die des Elterngeldes.

Welche Steuerklasse gilt für das Elterngeld?

Falls Ihr vorhabt die Steuerklasse zu wechseln, bzw. wenn sich ein Wechsel, z.B. wegen der Heirat in den letzten zwölf Monaten vor der Geburt ergeben hat, kommt die Frage auf, welche Steuerklasse gilt für eure Elterngeldberechnung?
Viele denken, dass die zum Zeitpunkt des Antrags aktuelle Steuerklasse für die Berechnung des Elterngeldes maßgebend ist, dem ist jedoch nicht so. Es kann auch die ältere Steuerklasse verwendet werden.

Wie wird die Steuerklasse bei der Berechnung des Elterngeldes bestimmt?

Es wird die Steuerklasse der Berechnung des Elterngeldes verwendet, die in dem Bemessungszeitraum am längsten galt. Das bedeutet also, wenn in den maßgebenden 12 Monaten eine Steuerklasse in der Anzahl der Monate überwiegt, wird diese auch verwendet. Sind die verschiedenen Steuerklassen jeweils zu gleichen Anteilen, also sechs Monate die ältere Steuerklasse und sechs Monate die neuere Steuerklasse, dann gilt die letztere.

Falls ihr also einen Wechsel plant, um einen Vorteil für eure Elterngeldhöhe zu bekommen, müsst ihr diesen Steuerklassenwechsel frühzeitig anstreben. Bedenkt auch mögliche Frühgeburten, bzw. die Monate mit Mutterschaftsgeldleistungen, diese Monate zählen möglicherweise nicht in den Bezugszeitraum.
Beachtet auch, dass der Steuerklassenwechsel auf Antrag beim Finanzamt nur bis zum 30. November möglich ist. Die neue Steuerklasse gilt frühestens ab dem Monat nach Antragstellung.

Welche Steuerklasse ist die beste für Elterngeld?

Falls Ihr die Möglichkeit habt, die Steuerklasse zu wechseln, dann sollte der Elternteil, der den meisten Elterngeldbezug in Anspruch nehmen möchte, die Steuerklasse 3 wählen. Da in der Steuerklasse 3 die Steuerlast geringer ist, als bei den anderen Steuerklassen.  Die Steuerklasse 3 geht immer mit der Steuerklasse 5 einher. Ihr solltet bedenken, dass in diesen Monaten der andere Elternteil weniger als sonst auf dem Konto hat. Bei der Steuererklärung wird das aber wieder ausgeglichen. Bitte beachtet, dass so ein Wechsel nur für verheiratete Elternpaare gilt!

Wann kann man wieder zurückwechseln?

Im Grunde könnt ihr sofort nach der Geburt, bzw. schon in der Mutterschutzfrist vor der Geburt des Kindes die Steuerklassen wechseln.

Welche Einkommenssteuerklasse gilt bei Selbstständigen?

Selbstständige müssen zwar keine Lohn-, sondern Einkommenssteuer zahlen und haben demnach keine Steuerklasse, aber trotzdem müssen die Elterngeldstellen das Elterngeld berechnen. Die Elterngeldstelle benutzt für die Berechnung der Steuermerkmale von Selbstständigen die Steuerklasse 4 ohne Faktor. Das bedeutet, dass für Selbstständige fiktiv die Steuerklasse 4 berücksichtigt wird. Bei zusätzlichen Einkünften aus einer nicht-selbständigen Beschäftigung, die mindestens so hoch wie der Gewinn aus der Selbstständigkeit liegt, gilt die Steuerklasse aus den Lohn- und Gehaltsbescheinigungen.

Steuern während des Elterngeldbezugs

Muss das Elterngeld versteuert werden?

Das Elterngeld selbst ist steuerfrei, das bedeutet, dass Ihr keine Steuern dafür zahlt. Allerdings steht das Elterngeld unter dem Progressionsvorbehalt. Das ist ein Begriff aus dem Steuerrecht und bedeutet, das das Elterngeld bei der Ermittlung des Steuersatzes für die Einkommensteuer berücksichtigt wird. Das führt meistens zu einem höheren Steuersatz, welches für das Erwerbseinkommen gelten wird. Deshalb muss das Elterngeld in der Steuererklärung angegeben werden. Da für das Einkommen die Steuervorauszahlung geringer ist, müsst ihr wahrscheinlich mit einer Nachzahlung rechnen. Legt euch am besten dafür schon etwas Geld zurück. Da das Elterngeld ohnehin weniger ist, als das Einkommen vor der Geburt, bedeutet eine Steuernachzahlung für die Eltern eine zusätzliche Last, mit denen viele nicht rechnen.

Wenn ihr wissen wollt, warum die Steuerklasse, die Steuerabzüge und die Sozialabgaben überhaupt eine Rolle spielen, dann müssen wir uns die Elterngeldberechnung näher anschauen.

Wie wird das maßgebliche Netto-Einkommen berechnet?

Die Höhe eures Elterngeldes richtet sich nach eurem Netto-Einkommen. Jedoch nicht das Netto, das ihr auf euren Verdienstabrechnungen findet, sondern das Netto, was die Elterngeldstelle selbst ausrechnet. Das sogenannte Elterngeld-Netto berechnet sich aus eurem zu versteuernden laufenden Brutto-Einkommen. Für die Berechnung wird ein Verfahren verwendet, das eine Vereinfachung darstellen soll.

Von Eurem Brutto-Monats-Einkommen werden pauschal die Einkommensteuer, der Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer, falls diese tatsächlich gezahlt wird, abgezogen. Auch die Steuerabzugsmerkmale werden bei der Berechnung berücksichtigt, dazu zählen:

  • Steuerklasse
  • Familienstand und der Faktor
  • Rentenversicherungspflicht
  • Kinderfreibetrag

Einkünfte aus einer Nebentätigkeit werden nicht mit der Steuerklasse VI berechnet. Es wird die Steuerklasse berücksichtigt, die bei der Hauptbeschäftigung maßgebend war.
Bei einem Minijob werden keine Steuern abgezogen, da hier die Pauschalversteuerung greift, die nur der Arbeitgeber zahlt.

Abzüge für Sozialabgaben
Von eurem durchschnittlichen Brutto-Monats-Einkommen werden außerdem Beträge für Sozialabgaben abgezogen. Die Sozialabgaben werden mit folgenden pauschalen Prozentanteilen abgezogen:

  • 9 % für die Kranken- und Pflegeversicherung
  • 10 % für die Rentenversicherung
  • 2 % für die Arbeitslosenversicherung

Diese Beiträge werden jedoch nur gezahlt, wenn ihr diese auch tatsächlich vor der Geburt gezahlt habt, jedoch in anderen prozentualen Anteilen.
Bei einem werden geringere Prozentsätze abgezogen.

Wer kann euch dabei helfen?
Wir bieten euch folgende Servicepakete

Beratung

  • ausführliche Elterngeldberatung
  • Berechnung und Optimierung deines Elterngeldes
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€ 129

ANTRAG

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  • Ablaufbesprechung
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  • Antragserstellung digital + versandfertig
  • Beratung + Antragserstellung Kindergeld

€ 279